Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein weit verbreitetes Virus, das die Atemwege befällt und zu Atemwegserkrankungen führt. RSV ist besonders im Herbst und Winter aktiv und kann Menschen jeden Alters infizieren. Allerdings sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen, sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem besonders anfällig für schwerere Verläufe.
                                                    Erkrankungen durch RSV:
                                                    
                                                        - Leichte Infektionen: Bei gesunden Erwachsenen und Kindern kann RSV Symptome wie Schnupfen, Husten, und leichtes Fieber hervorrufen, ähnlich wie bei einer Erkältung.
                                                        
- Schwere Infektionen: Vor allem bei Risikogruppen kann RSV schwerere Erkrankungen wie Bronchiolitis (Entzündung der kleinen Atemwege) und Lungenentzündung verursachen. Säuglinge und ältere Menschen können bei schweren Verläufen intensivmedizinische Betreuung benötigen.
                                                        
Übertragung:
                                                    RSV wird durch Tröpfcheninfektion (z.B. Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit kontaminierten Oberflächen übertragen. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 2 bis 8 Tage, und die Ansteckungsfähigkeit besteht meist für 3 bis 8 Tage, kann aber bei immungeschwächten Personen länger anhalten.
                                                    RSV: Prophylaxe
                                                    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Prophylaxe (Vorbeugung) gegen das RS-Virus mit dem Antikörper Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge, um das Kind in seiner ersten RSV-Saison vor schwerer Atemwegserkrankungen zu schützen.
                                                    Was ist RSV-Prophylaxe?
                                                    Bei der RSV-Prophylaxe handelt es sich um eine passive Immunisierung gegen das RS-Virus. Dabei werden Abwehrstoffe (Antikörper) in den Oberschenkel gespritzt. Die Antikörper erschweren es dem RS-Virus, menschliche Zellen zu befallen und sich im Körper auszubreiten. Da die vorgefertigten Antikörper direkt verabreicht werden, schützt die RSV-Prophylaxe sofort nach der Gabe. Bei einer klassischen Impfung zur aktiven Immunisierung dagegen muss der Körper Antikörper erst selbst bilden.
                                                    Die RSV-Prophylaxe verringert das Risiko für schwere Verläufe. Säuglinge, die eine RSV-Prophylaxe erhalten haben, müssen seltener wegen einer Erkrankung am RS-Virus im Krankenhaus behandelt werden.
                                                    Ein Rückgang schwerer Krankheitsverläufe kann auch Kinderarztpraxen und Krankenhäuser entlasten. Dadurch kann die medizinische Versorgung aller Kinder verbessert werden.
                                                    Wann soll die RSV-Prophylaxe durchgeführt werden?
                                                    Die RSV-Prophylaxe soll Neugeborenen und Säuglingen während ihrer ersten RSV-Saison einen Schutz vor schweren Atemwegserkrankungen durch diesen Erreger bieten. Die Gabe sollte daher möglichst zeitnah zur RSV-Saison erfolgen.
                                                    Der Zeitpunkt der RSV-Prophylaxe hängt davon ab, wann das Kind geboren ist:
                                                    
                                                        - Bei Säuglingen, die zwischen April und September geboren wurden, soll die RSV-Prophylaxe möglichst im Herbst (zwischen September und November) vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison durchgeführt werden.
                                                        
- Säuglinge, die zwischen Oktober und März geboren werden, sollen die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt erhalten. Idealerweise wird die Prophylaxe bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung beziehungsweise bei der U2-Untersuchung (3. bis 10. Lebenstag) durchgeführt.
                                                        
- Eine versäumte Gabe sollte innerhalb der RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
                                                        
- Wurde bei einem Säugling in der Vergangenheit bereits eine RSV-Ansteckung nachgewiesen, ist in der Regel keine RSV-Prophylaxe notwendig.
                                                        
Bezahlt meine Krankenkasse die RSV-Prophylaxe?
                                                    Die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen wird von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung übernommen.