Die Urlaubszeit steht an. Ein häufiger Wunsch unserer Patient*innen ist es, Medikamente in größeren Mengen „als Vorrat“ verschrieben zu bekommen, um diese auf längere Reisen mitzunehmen. Warum das nicht so unkompliziert möglich ist, zeigen zwei Beispiele.
1) Sie haben vor einem Monat Ihr Blutdruckmedikament bestellt, das für drei Monate reicht. Nächste Woche starten Sie auf eine mehrmonatige Reise mit dem Wohnmobil durch Deutschland und bestellen jetzt erneut eine große Packung des Medikaments. In diesem Fall können wir Ihnen das Medikament leider nicht verordnen, weil die Packung zum Bestellzeitpunkt noch nicht absehbar aufgebraucht ist. Wir Ärztinnen und Ärzte müssen also immer überprüfen, ob die Abstände zur letzten Verordnung ungefähr stimmen. Verordnen wir ein Medikament zu früh, müssen wir für die Kosten des Medikaments selbst aufkommen, da die Krankenkasse es dann nicht bezahlt.
Die Lösung: Sie müssen leider im Urlaubsgebiet einen Vertretungsarzt aufsuchen, um sich Medikamente verschreiben zu lassen. Dafür ist es wichtig, den Medikamentenplan in aktueller Form dabei zu haben.
2) Sie planen ein Auslandssemester in Australien und bitten uns, Ihnen Ihre Schilddrüsenmedikamente gleich zweimal aufzuschreiben. Hier ist es noch drastischer: während längerer Auslandaufenthalte haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§16 SGB V). Auch Ihre Dauermedikation wird also nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Die Lösung: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, wie Sie Medikamente am Zielort bekommen können. Die Kosten werden zum Beispiel von einer Auslandskrankenversicherung übernommen.
Wir hoffen, diese Beispiele konnten die bürokratische Welt der Medikamentenverordnung etwas besser erklären. Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus den genannten Gründen nicht jedem Wunsch nachkommen können.