Der Bundestag hat eine Apothekenreform beschlossen. Im Rahmen dieser Reform können Apotheken Ihnen nun Leistungen anbieten, die zuvor nur Ihr Arzt durchführen durfte. Einige Punkte sehen wir kritisch und möchten dazu Stellung nehmen:
- Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Arztzrezept
- Apotheken können eine kleine Packung verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Arztkontakt abgeben, wenn es sich um Dauerverordnungen handelt.
- Wir sehen dies kritisch, weil sich auch Dauerverordnungen ändern können. Zum Beispiel müssen Schilddrüsenmedikamente an die Schilddrüsenwerte angepasst werden oder neue Medikamente wurden im Krankenhaus verordnet, und die alten müssen angepasst werden. Für diese Entscheidungen braucht es die Krankenhausberichte und die Dokumentation der Hausarztpraxis. Auf beides haben Apotheker keinen Zugriff und die Interpretation der Berichte kann nur durch einen Arzt oder eine Ärztin sicher erfolgen.
- Impfung aller Totimpfstoffe durch Apotheken
- Apotheken dürfen jetzt alle Totimpfstoffe impfen.
- Wir sehen dies kritisch, weil bei Impfungen eine ausführliche Beratung der Patient*innen notwendig ist. So kann es sein, dass Impfungen vorgezogen werden müssen, weil Vorerkrankungen vorliegen. Ein Asthma-Patient soll z.B. schon als junger Mensch gegen Lungenentzündung geimpft werden und nicht erst mit 60 Jahren, wie die restliche Bevölkerung. Für diese Beurteilung fehlt dem Apotheker z.B. vorliegende Arztbriefe des Lungenfacharztes oder Daten aus der elektronischen Patientenakte. Impfungen sind bei uns nach einem Arztgespräch zur Beratung mit Termin auch im Labor niederschwellig möglich und in Ihren Alltag gut integrierbar.
- Tests und Blutentnahmen z.B. zur Herz-Kreislauf-Vorsorge oder Infektdiagnostik durch Apotheken
- Apotheken dürfen jetzt Blutabnahmen durchführen und z.B. Fettwerte bestimmen und eine Beratung dazu anbieten.
- Wir sehen dies kritisch, weil Mitarbeitende von Apotheken in der ärztlichen Kernaufgabe der Prävention nicht geschult sind. Gerade bei erhöhten Fettwerten findet bei uns zum Beispiel im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung eine ausführliche Beratung inklusive Berechnung des Herz-Kreislauf-Gesamtrisiko statt. So ist zum Beispiel ein erhöhter Fettwert bei einem gesunden 20-Jährigen unproblematisch, kann aber bei einem 70-Jährigen, der einen Herzinfarkt hatte, behandlungsbedürftig sein. Um das beurteilen zu können, muss man seine Patient*innen kennen und ihre anderen Vorerkrankungen im Blick haben. Das kann ein Apotheker nicht leisten. Auch muss eine Beratung erfolgen, ob und wenn ja welches Medikament verordnet wird, was der Apotheker nicht kann und darf. Eine ganzheitliche Betachtungsweise ist so nur durch Ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin möglich. Die Apotheke ist dafür der falsche Ort.
Wir hoffen, Ihnen eine Erklärung für unsere Einstellung zu den Veränderungen verdeutlichen zu können. Die Apothekenreform überträgt ärztliche Aufgaben auf nichtärztliches Personal. Für Sie als Patient*in ist unsere Praxis weiterhin der richtige Ort für Impfungen und Vorsorgemaßnahmen.
Ihr Team des Hausarztzentrums Bad Bevensen